Wattlaufen ohne Einschränkungen
Nachdem ich vor ein paar Tagen schon darüber berichtet habe, dass Herr Spreu, Nationalpark-Wattführer, die positive Veränderung des Wattbodens festgestellt hatte, möchte ich heute Auszüge aus dem Leserbrief von Herrn und Frau Spreu in meinem Blog veröffentlichen, der heute in der Dithmarscher Landeszeitung zu lesen ist:
".....Das Wattlaufen vor Büsum war und ist auch künftig in keiner Weise eingeschränkt und bleibt somit DIE Attraktion für unser Seeheilbad Büsum. Bis zum Ossengoot und fast bis zum Blauortsand kann jeder Bürger frei Wattlaufen und diese weltweit einzigartige Wattenlandschaft, ausgezeichnet als Weltnaturerbe, für sich genießen.
Von Büsum aus besteht die Möglichkeit über ca. 8 km bzw. 16 km (Hin- und Rückweg) oder von Stinteck ca. 5,5 km bzw. 11 km (Hin- und Rückweg) ohne Beschränkungen zu laufen! Nur der Ossengoot hindert über max. 400 m den Übergang zum Blauortsand. Dieses riesige Wattgebiet sollte allerdings nur von erfahrenen ortskundigen Menschen mit entsprechender Vorbereitung so weit begangen werden.
Übrigens dürfen ortskundige Einzelwanderer auch bis an die alten Grenzen der Zone 1 wandern. Dieses können Sie in den amtlichen Begründungen zu § 6 Nationalparkgesetz entnehmen....."
Antonie und Bodo Spreu ( Natur- und Landschaftsführer, Nationalpark-Wattführer, Bildungspartner für Nachhaltigkeit )
".....Das Wattlaufen vor Büsum war und ist auch künftig in keiner Weise eingeschränkt und bleibt somit DIE Attraktion für unser Seeheilbad Büsum. Bis zum Ossengoot und fast bis zum Blauortsand kann jeder Bürger frei Wattlaufen und diese weltweit einzigartige Wattenlandschaft, ausgezeichnet als Weltnaturerbe, für sich genießen.
Von Büsum aus besteht die Möglichkeit über ca. 8 km bzw. 16 km (Hin- und Rückweg) oder von Stinteck ca. 5,5 km bzw. 11 km (Hin- und Rückweg) ohne Beschränkungen zu laufen! Nur der Ossengoot hindert über max. 400 m den Übergang zum Blauortsand. Dieses riesige Wattgebiet sollte allerdings nur von erfahrenen ortskundigen Menschen mit entsprechender Vorbereitung so weit begangen werden.
Übrigens dürfen ortskundige Einzelwanderer auch bis an die alten Grenzen der Zone 1 wandern. Dieses können Sie in den amtlichen Begründungen zu § 6 Nationalparkgesetz entnehmen....."
Antonie und Bodo Spreu ( Natur- und Landschaftsführer, Nationalpark-Wattführer, Bildungspartner für Nachhaltigkeit )
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